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Grundsätzlich ist der säumige Schuldner zur Erstattung der Kosten verpflichtet; Wenn der Schuldner jedoch keine Zahlungen leistet, trägt der Mandant die Kosten selbst.

Erstattungsfähige Kosten

Für die Inanspruchnahme unserer Leistungen im vorgerichtlichen Inkasso fallen Kosten an, die Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können. Ihr Schuldner wird von uns mit unserer Inkassomahnung aufgefordert neben der Hauptforderung auch die Kosten zu bezahlen. Der Regelfall ist, dass der Schuldner sowohl die Forderung bezahlt, als auch die Kosten erstattet. In diesem Fall ist unsere Leistung für Sie kostenneutral. Die angefallenen Kosten wurden Ihnen vom Schuldner vollständig erstattet! Es kann jedoch vorkommen, dass der Schuldner keine Zahlungen leistet, – dabei ist erst mal egal, aus welchem Rechtsgrund die Nichtzahlung erfolgt – dann trägt der Gläubiger, bzw. der Mandant diese Kosten.

Kostenerstattungspflicht durch den Schuldner ist gesetzlich geregelt

Dass Ihnen der Schuldner die entstandenen Kosten für unsere Einschaltung erstatten muss, ergibt sich aus dem Gesetz: Die §§ 280 Abs. 2 und 286 BGB regeln den so genannten Verzugsschaden. Dieser umfasst alle Kosten, die für die Beitreibung der Forderung notwendig sind.


Kosten für Inkassodienstleistungen gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz vom 01.10.2021
Streitwert bis0,5-fache Gebühr0,9-fache Gebühr
50,00 €21,42 €38,56 €
500,00 €34,99 €62,97 €
1.000,00 €62,83 €113,10 €
1.500,00 €90,68 €156,02 €
2.000,00 €118,52 €197,79 €
3.000,00 €152,09 €257,76 €
4.000,00 €185,41 €317,74 €
5.000,00 €218,73 €377,71 €
6.000,00 €252,05 €437,69 €
7.000,00 €285,37 €497,67 €
8.000,00 €318,69 €557,64 €
9.000,00 €352,01 €617,62 €
10.000,00 €385,33 €677,59 €
13.000,00 €416,27 €733,29 €
16.000,00 €447,21 €788,98 €
19.000,00 €478,15 €844,67 €
22.000,00 €509,09 €900,36 €
25.000,00 €540,30 €956,05 €
30.000,00 €588,23 €1.042,81 €
35.000,00 €636,42 €1.129,56 €
40.000,00 €684,62 €1.216,31 €
45.000,00 €732,81 €1.303,06 €
50.000,00 €781,01 €1.389,81 €
Die vorgenannten Kosten sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechenbeispiel für B2B/B2C-Forderungen

Beispiel bei Vollzahlung durch den Schuldner:
ArtWert in €
Hauptforderung1.000,00 €
Mahngebühren Mandant1,50 €
Verzugszinsen 5 % ü.BZ (9 % ü.BZ bei Unternehmern)8,13 €
Gesamtforderung bei Übergabe1.009,63 €
Inkassogebühren 1. Mahnschreiben52,80 €
Forderung mit 1. Mahnschreiben1.062,43 €
Schuldner zahlt fristgerecht1.062,43
Auszahlung an Mandanten (Umsatzsteuer 10,83 € wird einbehalten)989,17 €
Umsatzsteuer aus Inkassogebühren10,83 €
Summe Auszahlung mit Umsatzsteuer (Erstattung der USt. durch FA!)1.000,00 €
Kosten für Mandanten0,00 €
Beispiel bei Vollzahlung durch den Schuldner
Beispiel bei Nichtzahlung des Schuldners
ArtWert in €
Hauptforderung1.000,00 €
Mahngebühren Mandant1,50 €
Verzugszinsen 5 % ü.BZ (9 % ü.BZ bei Unternehmern)8,13 €
Gesamtforderung bei Übergabe1.009,63 €
Inkassogebühren 1. Mahnschreiben (netto)52,80 €
Forderung mit 1. Mahnschreiben (0,5-fache Gebühr)1.062,43 €
Schuldner zahlt nicht0,00 €
Inkassogebühren für 2. Mahnschreiben (0,4-fache Gebühr)42,20 €
Forderung mit 2. Mahnschreiben (0,9-fache Gebühr)1.104,63 €
Schuldner zahlt nicht0,00 €
Kosten für Mandanten (exklusive Umsatzsteuer)95,00 €
Beispiel bei Nichtzahlung durch den Schuldner

Weitere Informationen

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